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Konflikte wegen quakenden Fröschen

Frösche quaken. Wenn man beim Sonntagsspaziergang an einem Weiher vorbeikommt und die Frösche quaken, so finden das die meisten Menschen schön. Quakt der Frosch aber nachts in Nachbars Weiher und man findet keinen Schlaf mehr, so kann das Quaken der Frösche zum Ärgernis werden und zu einer Belastung der gutnachbarlichen Beziehungen führen.

Was kann in den Fällen, wo das Froschgequake als störend empfunden wird, getan werden? Das Phänomen hat viele Facetten. Wir bieten hier eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Aspekte.

Betroffene Amphibienarten

Es gibt in der Schweiz nur vier Arten, die so laut quaken, dass sie als «Lärmbelästigung» empfunden werden können: die beiden Laubfrosch-Arten, die Kreuzkröte und der Wasserfrosch. Der Laubfrosch und die Kreuzkröte sind allerdings selten und schaffen deshalb äusserst selten Lärmprobleme. Nur der Wasserfrosch besiedelt regelmässig Gartenweiher und kann deshalb als Lärmbelästigung wahrgenommen werden.

Wasserfrösche quaken ausdauernd nur während der Fortpflanzungssaison. Diese dauert von April bis Juni. Gequakt wird bei warmem Wetter tags und nachts. Je mehr Frösche vorhanden sind, desto intensiver und ausdauernder wird das Gequake, denn die Männchen stimulieren sich gegenseitig.

Andere Frösche und Kröten quaken auch, aber die Rufe sind meist leise und werden nicht als Lärmbelästigung eingestuft. Wenn der Weiher im Frühling voller Erdkröten und Grasfrösche ist, so ist kein lautes Froschgequake im Sommer zu erwarten. Denn Grasfrösche und Erdkröten wandern nach dem Laichgeschäft wieder weg vom Weiher in die Landlebensräume.

 

Laut quakende Amphibienarten:

Die juristische Ausgangslage

Frösche im Gartenweiher gelten als Wildtiere. Sie können daher aus juristischer Sicht nicht mit andern Formen von Lärm wie etwa Rasenmäher oder lauter Musik gleichgesetzt werden. Amphibien gelten als Wildtiere und dürfen sich deshalb in unserer Landschaft frei bewegen. Werden aber die Tiere ausgesetzt, präsentiert sich die gesetzliche Lage anders (Aussetzungen nur mit kantonaler Bewilligung legal) : Der Lebensraum der Tiere kann als «Anlage» interpretiert werden und die Tierhalter sind für die ihnen anvertrauten Bewohner auch verantwortlich und können entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden. Für Anlagen bestehen Vorschriften hinsichtlich des Lärmschutzes im Umweltschutzgesetz.

Es gibt leider wenig aussagekräftige Gerichtsurteile. Die allermeisten vorhandenen Urteile befassen sich mit Spezialfällen, die nur schwer verallgemeinert werden können, wie etwa das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 15. Dezember 1999. Hier handelt es sich eher um ein Urteil zu einem Verfahrensfehler als um ein allgemeingültiges Urteil zum Thema. Die Tendenz ist aber klar: Ein Gartenteichbesitzer kann nicht verpflichtet werden, Frösche – eben Wildtiere – aus seinem Weiher zu entfernen.

Frösche stehen – wie alle Amphibien – unter Schutz und dürfen nicht gefangen, getötet oder verletzt werden. Ebenfalls ist verboten, die Tiere mitzuführen oder in Gewahrsam zu nehmen. Weiter ist verboten, die «Brutstätten» (also Weiher) zu beschädigen oder zu zerstören. Wird ein Weiher zerstört, so ist grundsätzlich Ersatz zu schaffen (NHG Art. 18); bei Gartenweihern wird dies aber nicht so streng gehandhabt. Es ist möglich, eine Bewilligung zum Fang von Fröschen und zur Umsiedlung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle zu beantragen. Die Adressen erfährt man bei der KBNL.

Froschlärm und Nachbarschaftskonflikte

Wenn es zwischen Nachbarn Streit gibt wegen Froschgequake, so ist dies oft nicht der erste und auch nicht der letzte Nachbarschaftskonflikt. Dies sollte bedacht werden, wenn man versucht, das Problem «Froschlärm» zu lösen. Selbst wenn der Konflikt bereinigt ist, bedeutet dies nicht eine gute Beziehungen mit dem Nachbar.

 

«Ein Geräusch kann ohrenbetäubend sein, und doch wie Musik in den Ohren klingen. Es kann aber auch sehr leise sein, und ist dennoch Lärm. Lärm ist es dann, wenn es stört, und das ist zwangsläufig subjektiv und situationsabhängig... Vom Fluglärm bis zum Trittschall aus der oberen Etage, vom Stadtverkehr bis zum Hundegebell. Mit solchen Fragen haben sich die Lärmschutzfachstellen der Kantone auseinanderzusetzen, weil Bürgerinnen und Bürger Beistand und meist sofortige Abhilfe fordern...»   

B. Marty, Vorsitzender des Cercle Bruit Schweiz in der Publikation: «Lärm», Cercle Bruit Schweiz, 1998, www.cerclebruit.ch.

Massnahmen - Hilfe bei Froschgequake

Es gibt sehr viele Massnahmen, mit denen ein Nachbarschaftskonflikt wegen Froschgequake gelöst oder entschärft werden kann.

  • Reden Sie mit dem Nachbarn und suchen Sie eine einvernehmliche Lösung.
  • Ändern Sie Ihre Einstellung gegenüber dem Froschlärm! Ob Geräusche störend sind oder nicht, hängt weitgehend von der Einstellung ab. Diese Massnahme wirkt sofort.
  • Schlafen Sie während der Laichzeit bei geschlossenem Fenster, lüften sie mit einem dem Weiher abgewandten Fenster, benutzen Sie Oropax oder ähnliches. Denkbar ist es auch, ein anderes Zimmer der Wohnung als Schlafzimmer zu wählen. Diese Massnahme wirkt sofort.
  • Entfernen Sie Schwimmpflanzen in Ihrem Weiher. So können Sie den Weiher für Wasserfrösche weniger attraktiv machen. Diese Massnahme wirkt mittelfristig.
  • Installieren Sie einen kleinen Springbrunnen, welcher die Wasseroberfläche in Bewegung hält. Auch so wird der Weiher für Wasserfrösche weniger attraktiv. Allerdings stellt das Plätschern auch ein Geräusch dar. Diese Massnahme wirkt mittelfristig.
  • Wenn all die oben genannten Massnahmen nichts bringen (und nur dann!), kann man versuchen, die Frösche wegzufangen (natürlich nur mit Bewilligung der kantonalen Naturschutzfachstelle). Die gefangenen Tiere müssen dann an einem geeigneten Ort wieder ausgesetzt werden. Der Ort soll von einem Amphibienspezialisten und/oder der kantonalen Naturschutzfachstelle ausgewählt werden. Es ist nicht zwingend notwendig, alle Frösche zu fangen. Wenn nur noch einzelne Männchen am Teich sind, so ist die Menge des Quakens deutlich reduziert (weil – wie oben erwähnt – sich die Frösche beim Quaken gegenseitig anstacheln). Aber je nach Nachbar ist schon ein einzelner Frosch der ab und zu quakt nicht tolerierbar.
    Wir empfehlen, das Fangen der Frösche als gemeinsame Aktion von Gartenteichbesitzer, lärmempfindlichen Nachbarn und Amphibienspezialist zu organisieren. Eine gemeinsame Aktion zeigt dem Nachbarn beispielsweise, dass es gar nicht so leicht ist, alle Frösche zu fangen.
    Diese Massnahme wirkt sofort aber nicht unbedingt nachhaltig. Wenn die Frösche den Gartenweiher von alleine besiedelt haben, so werden über kurz oder lang neue Frösche den Weiher finden. Es kann sein, dass die Frösche dann jedes Jahr abgefangen werden müssen. Es ist empfehlenswert, den Garten so einzuzäunen, dass die Frösche nicht mehr so leicht zum Teich gelangen.
  • Als letzte Massnahme bietet sich an, den Gartenweiher zuzuschütten. Dies ist aber nicht immer möglich, beispielsweise wenn es sich um einen Schwimmteich handelt. Diese Massnahme wirkt sofort, muss aber zwingend ausserhalb der Laichzeit, d.h. zwischen Oktober bis Januar erfolgen.
    Bei dieser Massnahme ist aber zu beachten: Der Lebensraum aller Amphibien, auch der stillen Arten, wird zerstört, ebenso aller anderen Lebewesen, welche vom Gartenweiher profitiert haben. Bei grösseren Gewässern braucht es (i.d.R.) einen Ersatz.